Vorwurf: Heimtückischer Mord

Der Tod eines dreijährigen Mädchens in einer Viersener Kita ist weitgehend aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft wirft einer 25jährigen Erzieherin heimtückischen Mord vor. In einer Pressekonferenz im Gladbacher Polizeipräsidium wurden bei großem Medienandrang Einzelheiten zu dem Vorfall bekannt, der sich bekanntlich am 21.04.20 ereignete, über den dann allerdings erst am 22.05.20 die Öffentlichkeit informiert wurde. Das Kind verstarb am 04.05.20, einen Tag nach seinem Geburtstag. Warum die Öffentlichkeit erst so spät über die Ereignisse informiert, wurde allerdings auch heute nicht plausibel auch nicht warum es so lange dauerte, ehe ein Vergehen offensichtlich wurde.

Gaben den Medien Auskunft zu dem Tod eines Kindes (v.l.n.r.) Manfred Joch, Leiter Direktion Kriminalität, Guido Roßkamp, Leiter Mordkommisson, Lothar Gathen, Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Cornelia Weber, Pressesprecherin der Polizei

Auch korrigierten Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Aussagen vom 25.05.20. Damals hieß es – wie h i e r zu lesen – „Es ist unzutreffend, dass gegen die Beschuldigte schon zu einem früheren Zeitpunkt wegen Übergriffe auf Kinder in Kindertagesstätten ermittelt worden ist. Weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft liegen diesbezügliche Hinweise vor. Derartige Falschbehauptungen und weitergehende Spekulationen sind dem Erfolg der Ermittlungen nicht dienlich und vergrößern das Leid der Angehörigen und Betroffenen.“ 

Erklärt wurden diese Äußerungen  heute damit, dass erst während der letzten beiden Tage die jetzt vorgelegten Erkenntnisse evident geworden seien.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in vier Fällen, die bis ins Jahr 2017 zurück reichen. Schon damals – in Kitas in Kempen, Krefeld und Tönisvorst – soll es zu strafwürdigen Vorfällen gekommen sein, die zwar nicht das Kaliber der Viersener Ereignisse hatten, wo aber auch Schutzbefohlenen durch die Bechuldigte Schaden zugefügt wurde, was aber alles nicht weiter verfolgt wurde.

Insgesamt zeichneten Polizei und Staatsanwaltschaft am heutigen Donnerstag (28.05.20) ein recht düsterer Bild von der alleinstehenden Frau, die als Sandra M. bezeichnet wird, was der Berichterstattung der Bildzeitung wiederspricht, die einen Bekannten der ledigen Frau zu Wort kommen ließ und der meinte, er könne sich eine Straftat von Sandra nicht recht vorstellen, die Erzieherin sei ausgesprochen kinderlieb.

Das widerspricht den Äußerungen von Gido Roßkamp, dem Leiter der Gladbacher Mordkommission. Demnach hat sich schon bei der Prüfung von Sandra M. ergeben, die sie nach ihrer Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin in 2017 in Krefeld ablegte, dass sie wenig Empathie für Kinder entwickele.

Nun sitzt Sandra M. in Untersuchungshaft, kann aber nicht zu Hergang der Tat in Viersen – sie hat hier offensichtlich dem Kind die Luft abgedrückt, wie in anderen Fällen auch – befragt werden. Sie schweigt und will das auch bis zur Gerichtsverhandlung durchhalten, was das Strafrecht ihr ermöglicht.

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