Wie erinnerlich, hat die Landesregierung € 150 Millionen für Bedürftige zur Verfügung gestellt und dem den Namen „Stärkungspakt NRW“ gegeben und die Kommunen bekommen davon, soviel Geld wie sie brauchen, Viersen z.B. € 400.000. Das war Anfang des Jahres, da Mitte des Jahres bei Mönchengladbach und Viersen noch Geld vorhanden war, hat man in Viersen das mit einer Pressemeldung kundgetan – hier ist der Bericht dazu –, und in Mönchengladbach Bedürftigen ermöglicht, die von der NEW betriebenen öffentlichen Bäder kostenlos zu benutzen, allerdings erst dann, wenn bürokratische Hürden überwunden werden.
Was passiert sonst mit dem Geld? Es wird Sozialeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die damit Leuten, die gemäß Harz IV und Sozialgesetzbuch XII unterstützt werden, aus Notlagen zu befreien, wie es die Landesregierung will.
Wer nun annimmt, das Sozialamt in Mönchengladbach würde Bedürftige von diesen Möglichkeiten unterrichten, ist schief gewickelt. Kein Ton, kein Hinweis. Wer dann durch Zufall oder Kontakte erfährt, dass es so etwas gibt, kann einen Antrag stellen, wobei z.B. die Arbeiterwohlfahrt beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist. Wenn dann nach sechs Wochen nichts passiert ist und man dort nachfragt, bekommt man den Hinweis, es gäbe keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Unterstützung, wer dann weiter bohrt, man möge doch bitte den Kontakt zu der Stelle ermöglichen, die über das Geld entscheidet, um zu erfahren, was einer Unterstützung denn im Wege stehe, bekommt den Hinweis, das sei nicht möglich, der Gesetzgeber habe vorgesehen, dass dieser Kontakt nicht hergestellt werden soll.
Da darf man wohl die Frage stellen: wer bekommt das Geld, wo fließt es hin, wo ist hier die viel beschworene Transparenz?